Was macht der Ombudsmann?
Der Ombudsmann, oder auch Vertrauensanwalt genannt, ist eine unabhängige Vertrauensperson und steht für die vertrauliche und auf Wunsch anonyme Abgabe von Hinweisen zur Verfügung. Belegschaft und Dritte können sich ab dem 1.8.2022 an ihn wenden, wenn sie auf Verstöße gegen Gesetze oder interne Unternehmensregeln oder auf sonstige Unregelmäßigkeiten hinweisen wollen. Die Möglichkeit, Hinweise auch über eine neutrale Dritte Stelle abzugeben, soll letztlich dazu beitragen, Schaden von Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern und von ARI-Armaturen abzuhalten.
Prozedere bei Hinweisen
Der Ombudsmann prüft jeden eingehenden Hinweis auf Plausibilität. Falls sich ein Hinweis verdichtet, leitet er diesen nach Absprache mit dem Hinweisgeber an ARI-Armaturen weiter und begleitet den Vorgang. Dabei wahrt der Ombudsmann die Anonymität auch gegenüber ARI-Armaturen, falls gewünscht. Dem Hinweisgeber wird darüber hinaus Schutz geboten, indem jede gegen ihn gerichtete Vergeltungshandlung nicht toleriert wird. Es folgen die Untersuchung und rechtliche Bewertung des Sachverhalts und die Festlegung der Maßnahmen zur Beseitigung und Verhinderung von Verstößen. Der Hinweisgeber wird hierüber durch den Ombudsmann spätestens nach Abschluss des Vorgangs im Rahmen des rechtlich Möglichen unterrichtet. Der Hinweisgeber kann sich zusätzlich jederzeit beim Ombudsmann über den Stand des Vorgangs informieren.
Anmerkungen
- Der Ombudsmann stellt eine zusätzliche Möglichkeit für die Abgabe von Hinweisen dar. Seine Aufgabe lässt die weiteren Regelungen über Beschwerden und Hinweise unberührt.
- Die Inanspruchnahme des Ombudsmanns ist für den Hinweisgeber kostenfrei.